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   OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17   

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OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17 (https://dejure.org/2020,3665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2020 - 1 U 67/17 (https://dejure.org/2020,3665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 1 U 67/17 (https://dejure.org/2020,3665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 GG, § 24 JAG, § 91 HSchulG HE
    Anfechtung der Prüfungsentscheidung einer privaten Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 12 ; JAG § 24; HSchulG HE § 91
    Anfechtung der Prüfungsentscheidung einer privaten Hochschule

  • rechtsportal.de

    GG Art 12 ; JAG § 24; HSchulG HE § 91
    Bewertung einer juristischen Hausarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungen (Allgemeines) - Prüfung einer privaten Hochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Private Hochschule darf universitäre Prüfungsleistung des juristischen Staatsexamens abnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hochschulprüfung an einer privaten Hochschule

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jurastudentin klagt nach schlecht bewerteter Hausarbeit: Schwerpunktbereichsprüfung an der Privatuni verfassungswidrig?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Private Hochschule darf universitäre Prüfungsleistung des juristischen Staatsexamens abnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Hochschule darf universitäre Prüfungsleistung des juristischen Staatsexamens abnehmen - Durchführung von Prüfungen muss sich an denselben Grundsätzen orientieren wie Prüfungsverfahren einer staatlichen Hochschule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012 - 6 B 36/11, Rn. 6; Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92; vgl. Fischer in: Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., E. III., Rn. 705).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Prüfer gerade in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet ist, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012 - 6 B 36/11, Rn. 6).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Da sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zu Grunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen, würde eine umfassende Überprüfung zu einer Verzerrung der Maßstäbe führen (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 6 AV 2.15

    Negativer Kompetenzkonflikt; Bindungswirkung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Nach den Maßgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.9.2015 - 6 AV 2.15, Rn. 4) erachtet der Senat diesen Beschluss für bindend.
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Eine Ausnahme hiervon kann dann gelten, wenn sie zwar nur Ausführungen zu einem prozessualen Anspruch enthält, das erstinstanzliche Urteil aber in diesem Zusammenhang mit Erwägungen angreift, die hinsichtlich der anderen prozessualen Ansprüche gleichermaßen Geltung beanspruchen (BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Soweit die Zulässigkeit von Ausnahmen danach auch von der Einschätzung tatsächlicher Verhältnisse und ihrer künftigen Entwicklung abhängt, kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu (BVerfG, Urt. v. 18.1.2012 - 2 BvR 133/10).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Erforderlich ist gemäß § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO in der Berufungsbegründung eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt; diese Darstellung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZB 41/06).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrads einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, Urt. v. 12.11.1997 - 6 C 11/96).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012 - 6 B 36/11, Rn. 6; Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92; vgl. Fischer in: Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., E. III., Rn. 705).
  • BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12

    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
    Im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen, hinsichtlich derer jedem Prüfer nach ständiger Rechtsprechung ein nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher Bewertungsspielraum zusteht, bestehen Grenzen der Objektivierbarkeit, die ihrer vollen Abbildung in der schriftlichen Bewertungsbegründung notwendig entgegenstehen (BVerwG, Beschl. v. 14.9.2012 - 6 B 35/12).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2022 - 1 S 89/22
    Nach diesen Maßstäben müssen die Zivilgerichte die Prüfungsentscheidungen überprüfen (OLG Frankfurt, Urt. v. 6.2.2020, 1 U 67/17, Rn. 34 zitiert nach Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 15.5.1999, 8 W 851/98, Leitsatz; zur Zuständigkeit der Zivilgerichte siehe Hess. VGH, Beschluss v. 13.1.2016, 9 E 2338/15, Leitsatz).
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